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Kommunen erwerben und veräußern Immobilien aus verschiedensten Gründen. Die Erfüllung öffentlicher Aufgaben und die Umsetzung städtebaulicher Ziele stehen hier im Vordergrund. Gemeindlicher Grunderwerb hat eine große Bedeutung, so zum Beispiel bei der Beschaffung von preisgünstigem Bauland für die einheimische Bevölkerung (Einheimischenmodelle).

Wir unterstützen bei der Vorbereitung, Gestaltung und Beurkundung immobiliarrechtlicher Verträge aller Arten. Grundbesitz zu erwerben oder zu veräußern verlangt Rechtskenntnisse auf verschiedenen Gebieten. Es ergeben sich Fragen des öffentlichen Rechts, so des Planungsrechts, des Bauordnungsrechts, des Immissionsschutzrechts, des Landschafts- und Naturschutzrechts, des Altlasten- und Bodenschutzrechts oder des Denkmalrechts. Umfassendes Wissen und Erfahrungen im Zivilrecht sind ebenso wichtig. Bei der Veräusserung kommunaler Grundstücke können je nach Fallgestaltung Probleme zum Körperschaftsteuer-, Grunderwerbsteuer- und Gewerbesteuerrecht auftreten.