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Kommunen erwerben und veräußern
Immobilien aus verschiedensten Gründen. Die Erfüllung öffentlicher
Aufgaben und die Umsetzung städtebaulicher Ziele stehen hier
im Vordergrund. Gemeindlicher Grunderwerb hat eine große Bedeutung,
so zum Beispiel bei der Beschaffung von preisgünstigem Bauland
für die einheimische Bevölkerung (Einheimischenmodelle).
Wir
unterstützen bei der Vorbereitung, Gestaltung und Beurkundung
immobiliarrechtlicher Verträge aller Arten. Grundbesitz
zu erwerben oder zu veräußern verlangt Rechtskenntnisse
auf verschiedenen Gebieten. Es ergeben sich Fragen des öffentlichen
Rechts, so des Planungsrechts, des Bauordnungsrechts, des Immissionsschutzrechts,
des Landschafts- und Naturschutzrechts, des Altlasten- und Bodenschutzrechts
oder des Denkmalrechts. Umfassendes Wissen und Erfahrungen im
Zivilrecht sind ebenso wichtig. Bei der Veräusserung kommunaler
Grundstücke können je nach Fallgestaltung Probleme
zum Körperschaftsteuer-, Grunderwerbsteuer- und Gewerbesteuerrecht
auftreten.
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