ROITHMAIER DÖRING & KOLLEGEN | RECHTSANWÄLTE
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Wir vertreten unsere Mandanten laufend vor Verwaltungs-, Finanz- und Zivilgerichten. Die dabei gewonnene Prozesserfahrung leistet uns auch für die außergerichtliche Beratungstätigkeit gute Dienste und erweist sich dann als hilfreich bei der präventiven Konfliktbewältigung. Nur wer abschätzen kann, wie ein Gericht entscheiden wird, kann sicher beraten und gestalten.

Wir haben mehrfach bundesweit bedeutsame Revisionsentscheidungen erstritten, so zur Erforderlichkeit der Bauleitplanung, zur Zulässigkeit der Abwehrplanung und zur Anerkennung der Einheimischenmodelle für Wohnungsbau und Gewerbeansiedlungen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Einheimischenmodell führte zur Ergänzung des Maßnahmegesetzes zum Baugesetzbuch, die auch in das Baugesetzbuch übernommen wurde.

Einige unserer Verfahren fanden auch ein breites Interesse in der Öffentlichkeit (WAA Wackersdorf, Bayerische Staatskanzlei, Passionsspiele Oberammergau, Gebietsreform der Kommunen in Bayern und Sachsen, FOC Ingolstadt).