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Wir vertreten unsere Mandanten
laufend vor Verwaltungs-, Finanz- und Zivilgerichten. Die dabei gewonnene
Prozesserfahrung leistet uns auch für die außergerichtliche
Beratungstätigkeit gute Dienste und erweist sich dann als hilfreich
bei der präventiven Konfliktbewältigung. Nur wer abschätzen
kann, wie ein Gericht entscheiden wird, kann sicher beraten und gestalten.
Wir
haben mehrfach bundesweit bedeutsame Revisionsentscheidungen erstritten,
so zur Erforderlichkeit der Bauleitplanung, zur Zulässigkeit
der Abwehrplanung und zur Anerkennung der Einheimischenmodelle
für Wohnungsbau und Gewerbeansiedlungen. Das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts zum Einheimischenmodell führte
zur Ergänzung des Maßnahmegesetzes zum Baugesetzbuch,
die auch in das Baugesetzbuch übernommen wurde.
Einige unserer
Verfahren fanden auch ein breites Interesse in der Öffentlichkeit
(WAA Wackersdorf, Bayerische Staatskanzlei, Passionsspiele Oberammergau,
Gebietsreform der Kommunen in Bayern und Sachsen, FOC Ingolstadt).
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