ROITHMAIER DÖRING & KOLLEGEN | RECHTSANWÄLTE
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Baulandausweisungen erfordern vielfach eine Ergänzung durch städtebauliche und sonstige Verträge mit Dritten. Das Spektrum umfasst die Baulandbeschaffung, die private Umlegung, die Erschließung und die Erfüllung sonstiger öffentlicher Aufgaben (z. B. Einheimischenvereinbarungen).

In unserer Gerichtstätigkeit müssen wir leider immer wieder feststellen, dass die der Gemeinde vom Vertragspartner vorgelegten Verträge Rechtsmängel aufweisen, die zu Lasten der Kommunen gehen und vermeidbar sind. Bei falscher Vertragsgestaltung drohen nicht nur finanzielle Nachteile, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.

Bei unserer Beratung der Kommunen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten finden wir das für den Einzelfall geeignete Lösungsmodell, welches den Interessen beider Seiten Rechnung trägt und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch Bestand hat.

Städtebauliche Verträge haben zumeist auch Bezug zum Abgaben- und Steuerrecht. Die interdisziplinäre Tätigkeit der Anwälte unserer Kanzlei gewährleistet auch insoweit eine optimale Vertragsgestaltung.