| Baulandausweisungen erfordern vielfach
eine Ergänzung durch städtebauliche und sonstige Verträge
mit Dritten. Das Spektrum umfasst die Baulandbeschaffung, die private
Umlegung, die Erschließung und die Erfüllung sonstiger öffentlicher
Aufgaben (z. B. Einheimischenvereinbarungen).
In unserer Gerichtstätigkeit müssen wir leider immer
wieder feststellen, dass die der Gemeinde vom Vertragspartner
vorgelegten Verträge Rechtsmängel aufweisen, die zu
Lasten der Kommunen gehen und vermeidbar sind. Bei falscher Vertragsgestaltung
drohen nicht nur finanzielle Nachteile, sondern auch strafrechtliche
Konsequenzen.
Bei unserer Beratung der Kommunen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten
finden wir das für den Einzelfall geeignete Lösungsmodell,
welches den Interessen beider Seiten Rechnung trägt und
im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch Bestand
hat.
Städtebauliche Verträge haben zumeist auch Bezug zum
Abgaben- und Steuerrecht. Die interdisziplinäre Tätigkeit
der Anwälte unserer Kanzlei gewährleistet auch insoweit
eine optimale Vertragsgestaltung.
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